Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch, bevor Sie die NexPTG-Software starten, da es eine rechtsverbindliche Vereinbarung über die Erteilung einer Lizenz zur Nutzung der NexPTG-Software darstellt. Erst nach Annahme dieser Vereinbarung kann die Software gestartet und das Programm rechtmäßig genutzt werden. Wenn Sie mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, müssen Sie die Anwendung schließen und jegliche Verbreitung oder sonstige Nutzung der NexPTG-Anwendung ganz oder teilweise unterlassen (andernfalls gilt dies als vollständige Annahme aller Bedingungen dieser Vereinbarung).

Dieser Lizenzvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen NEXDIAG Sp. z o. o., Synów Pułku 1, 35-507 Rzeszów, KRS: 0000656378, nachfolgend als „Lizenzgeber“ bezeichnet, und einer natürlichen Person, juristischen Person oder sonstigen Rechtsfähigkeit besitzenden Organisationseinheit, welche die Möglichkeit erlangt hat, die Software zu installieren, nachfolgend als „Lizenznehmer“ bezeichnet.

Diese Lizenz regelt die Bedingungen für die Nutzung der mobilen Software NexPTG (nachfolgend „Software“ oder „NexPTG-Anwendung“) durch den Lizenznehmer.

I. Begriffsbestimmungen

  1. Lizenzgeber – NEXDIAG Sp. z o. o., Synów Pułku 1, 35-507 Rzeszów, KRS: 0000656378, Urheber der Software im Sinne des polnischen Urheberrechtsgesetzes vom 4. Februar 1994 über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Gesetzblatt aus dem Jahr 2000, Nr. 80, Pos. 904 mit späteren Änderungen).
  2. Lizenznehmer – eine natürliche Person, juristische Person oder sonstige Organisationseinheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der das Gesetz Rechtsfähigkeit verleiht und die die Möglichkeit erlangt hat, die Software zu installieren.
  3. Vereinbarung – Software-Lizenzvertrag.
  4. Lizenz – das Recht zur Nutzung der Software durch den Lizenznehmer unter den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen.
  5. Gegenstand der Lizenz (Software) – die NexPTG-Anwendung zum Auslesen von Informationen über die Lackbeschichtung eines Fahrzeugs unter Verwendung eines Geräts/Sensors namens NexPTG. Die Installationsversion der Software ist über die Website https://nexdiag.com sowie den Google Play Store (Android) und den App Store (iOS) erhältlich. Die Zahlungs- und Lizenzbedingungen sind in dieser Vereinbarung geregelt. Der Weiterverkauf des Programms ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers gestattet. Die Anwendung funktioniert nur mit dem originalen NexPTG-Gerät vollständig und ordnungsgemäß.
  6. NexPTG-Gerät – ein elektronisches Gerät zur Prüfung der Karosserie und Lackoberfläche eines Fahrzeugs, das mit einem externen Gerät mit der NexPTG-Software kommuniziert.
  7. Seriennummer des NexPTG-Geräts – eine eindeutige Seriennummer des Geräts, die die ordnungsgemäße Nutzung der Software und neuer Updates ermöglicht.

II. Zustandekommen der Vereinbarung

  1. Dieser Lizenzvertrag kommt mit der ersten Installation durch den Lizenznehmer, dem Starten der Software oder der anderweitigen Aufnahme der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer zustande.
  2. Durch das Installieren, Ausführen oder die sonstige Nutzung der Software erklärt der Lizenznehmer, dass er die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhalten wird und an deren Inhalt gebunden ist.
  3. Wenn der Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmt, ist er verpflichtet, die Software zu entfernen.
  4. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vereinbarung bedarf keiner Unterschrift der Vertragsparteien.

III. Urheberrecht

  1. Der Lizenzgeber erklärt hiermit, dass er der alleinige und unabhängige Urheber der Software ist und ihm die vermögensrechtlichen Urheberrechte an der Software zustehen.
  2. Alle Rechte an der Software und an allen Kopien dieser Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Titel- und Patentrechte, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse und sonstige Rechte an geistigem Eigentum, verbleiben im alleinigen Eigentum des Lizenzgebers. Der Lizenznehmer darf Hinweise auf Urheberrechte, Marken oder sonstige Eigentumstitel in der Software weder entfernen, verdecken noch verändern. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Punkt hat der Lizenznehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 PLN zu zahlen.
  3. Die Software verletzt keine Rechte Dritter an geistigem Eigentum.
  4. Die Software ist durch die Bestimmungen des Gesetzes vom 4. Februar 1994 über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Gesetzblatt aus dem Jahr 2006, Nr. 90, Pos. 631 mit späteren Änderungen) sowie durch für Polen verbindliche internationale Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt.

IV. Lizenzgewährung und -umfang

  1. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer unter der Voraussetzung, dass dieser die Bestimmungen dieser Vereinbarung weiterhin einhält, ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und nicht abtretbares Recht zur Nutzung der Software auf die in der Vereinbarung vorgesehene Weise.
  2. Die Nutzung der Software für andere als in dieser Lizenz festgelegte Zwecke ist untersagt.
  3. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Der Lizenznehmer erwirbt kein Eigentum an der Software und ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Software zu gestatten.
  4. Dem Lizenznehmer ist es weder selbst noch durch Dritte gestattet:
    • a) die Software ganz oder teilweise in einem größeren Umfang zu nutzen, als nach dieser Lizenz ausdrücklich gestattet ist,
    • b) die Software zu rekonstruieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder Reverse Engineering anzuwenden,
    • c) die Software zu verändern, Anpassungen oder Änderungen an der Programmstruktur vorzunehmen oder sonstige Änderungen an der Software durchzuführen,
    • d) Fehler in der Software zu beheben oder Dritte mit der Fehlerbehebung zu beauftragen,
    • e) zu versuchen, technische Schutzmaßnahmen gegen unbefugte Weitergabe, Ausführung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Software zu entfernen, zu umgehen oder zu deaktivieren,
    • f) die Software in irgendeiner Weise und für irgendeinen Zweck weiterzuverkaufen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Insbesondere ist es nicht gestattet, Kopien dieser Software anzufertigen und im Netzwerk zur Verfügung zu stellen,
    • g) die Software zu verbreiten, zugänglich zu machen, zu vermieten, zu verpachten oder zu verleihen.
  5. Der Lizenznehmer ist berechtigt:
    • a) die Software auf einer beliebigen Anzahl von Geräten jeder Art zu installieren,
    • b) eine Archiv- und Sicherungskopie der Software zu erstellen,
    • c) die Software bestimungsgemäß zu nutzen.

V. Haftungsbeschränkung des Lizenzgebers

  1. Der Lizenzgeber übernimmt keine Garantien, Zusicherungen oder Versprechen über die in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegten hinaus. Der Lizenznehmer trägt das Risiko, das sich aus den Folgen der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software ergibt.
  2. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Lizenzgeber nicht für direkte, indirekte oder beiläufig entstandene Schäden oder Verluste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einnahmenausfälle, nicht realisierte Kostensenkungen, Datenverluste oder erhöhte Kosten des Lizenznehmers oder sonstige finanzielle Verluste, die sich aus dem Erwerb der Lizenz, der Nutzung, dem Ausfall oder der Unterbrechung des Betriebs der Software, des Geräts oder aus fehlerhaften Angaben und Anweisungen des Programms zur Lackschichtdicke ergeben. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Verluste informiert wurde. Der Lizenzgeber haftet nur für Verluste oder Schäden, die durch seine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlung zum Nachteil des Lizenznehmers verursacht wurden. Die Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage (u. a. Delikt, Vertrag, Vorvertrag oder sonstige Rechtsverhältnisse).
  3. Der Lizenzgeber erklärt, dass die Messwerte des Programms sowie die verfügbare technische Dokumentation nur zu Informationszwecken dienen und nicht als Verfahren zur Reparatur oder zum Austausch von Teilen angesehen werden können.
  4. Der Lizenzgeber erklärt, dass die Anwendung nach ihrem Start den Verlauf der Kommunikation mit dem Gerät sowie Anwendungsdaten auf dem Gerät speichert.
  5. Der Lizenzgeber erklärt, dass das Programm im Zusammenhang mit dem Start der Anwendung durch den Lizenznehmer und nach Bestätigung der Funktion „Log senden“ die Daten in das E-Mail-Programm lädt. Über dieses wird der gespeicherte Kommunikationsverlauf mit dem Gerät, die Messwerte der Anwendung, die Anwendungsversion, die Geräteversion, die E-Mail-Adresse des Nutzers sowie zusätzliche vom Nutzer angegebene Informationen (z. B. im Bericht), einschließlich Name, Vorname und Adresse (sofern angegeben), automatisch an den Lizenzgeber gesendet. Die Anwendung kann im Zusammenhang mit der Verbindung zu Google Analytics zusätzliche Daten senden.
  6. Der Lizenzgeber erklärt, dass das Programm aufgrund des Starts der Anwendung durch den Lizenznehmer automatisch (ohne Start weiterer Programmoptionen) Informationen über Anwendungsfehler oder Verbindungsfehler mit dem Gerät an den Lizenznehmer/Lizenzgeber sendet.
  7. Der Lizenznehmer erklärt sich mit der Verarbeitung der in den Absätzen 4, 5 und 6 genannten Informationen und deren Erhebung zur Verbesserung der Funktionsweise der Anwendung einverstanden.

VI. Schlussbestimmungen

  1. Der Lizenznehmer darf die Rechte oder Pflichten aus diesem Lizenzvertrag – insbesondere das Recht zur Nutzung der Software – ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen; andernfalls ist die Übertragung nichtig.
  2. In Angelegenheiten, die in diesem Lizenzvertrag nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuches vom 23. April 1964 (Gesetzblatt aus dem Jahr 1964, Nr. 16, Pos. 93 mit späteren Änderungen) sowie des Gesetzes vom 4. Februar 1994 über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Gesetzblatt aus dem Jahr 2006, Nr. 90, Pos. 631 mit späteren Änderungen).
  3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag ergeben, werden durch die für den Sitz des Lizenzgebers zuständigen ordentlichen Gerichte entschieden.

Die vollständige Spezifikation des NexPTG-Geräts und der Anwendung sowie die Hardwareanforderungen sind unter https://nexdiag.com verfügbar.